Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile dürfen ab 1. Juli 2014 nur mehr mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Tragende Bauteile ohne CE-Kennzeichnung sind dadurch gesetzeswidrig.
Nach ÖNORM EN 1090 ist nachzuweisen, dass alle tragenden Bauteile den Anforderungen entsprechend konstruiert, produziert und auf Baustellen montiert werden. Damit sind die wesentlichen Geschäftsfelder im Stahl- und Aluminiumbau erfasst, wie die Fertigung in der Werkstatt und die Montage auf der Baustelle.
Falls sowohl Konstruktionen, als auch Bemessung zu den Unternehmensbereichen zählen, werden diese in die Zertifizierung miteinbezogen. Die Festlegungen in ÖNORM EN 1090 gelten auch für alle tragenden Verbundkonstruktionen aus Stahl und Beton.
Unabhängig von der Betriebsgröße, der Art der produzierten Bauteile und der regionalen Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten innerhalb des EWRs unterliegen sämtliche Stahl- und Aluminiumbaubetriebe den Regelungen von EN 1090 für tragende Konstruktionen. Diese können Gesamtbauwerke sein, oder als Einzelteile in übergeordnete Tragsysteme integriert werden. Von der Regelung sind alle Bereiche des Bauwesens umfasst, wie z.B.: Hochbau, Fassadenbau, Geländerbau, Gerüstbau, Industriebau,
Kraftwerksbau, Bühnenbau, Rohrleitungen, Regalbau
WWU unterstützt Sie bei der Einführung und Umsetzung der wesentlichen Anforderungen
der EN 1090 u.a.: